Änderung der Grün- und Gestaltungssatzung: Dachbegrünung und Solarenergie ergänzen sich

Dachbegrünung und Solarenergie sollen sich nicht ausschließen

Ratsantrag 22 / 2021

die Fraktion der GRÜNEN beantragt, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grün- und Gestaltungssatzung dahingehend zu überarbeiten und zu flexibilisieren, dass es den Bauherr*innen ermöglicht wird, ihre Dachfläche auch für die Gewinnung von Solarenergie zu nutzen.

Ziel ist es, bei einer Nutzung der Dachfläche für Solarenergie von der Pflicht zur Dachbegrünung abzusehen. Die gleichzeitige solarenergetische Nutzung und Begrünung bleibt natürlich ebenfalls zulässig.

Die Anpassung soll in Abstimmung mit dem Beschluss zur Einführung einer Pflicht für die solarenergetische Nutzung bei Neubauten erfolgen.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt zu prüfen, ob eine gesonderte Behandlung von Gebäuden in klimatisch stark belasteten Gebieten (z.B. auf Basis der Karte von Hitzeinseln im Klimafolgenanpassungs-Konzept) möglich ist. Falls diese rechtliche Möglichkeit besteht, soll die oben formulierte Befreiung von der Pflicht zur Dachbegrünung in diesen Gebieten nicht gelten, d.h. der Pflicht zur Dachbegrünung Vorrang gewährt werden.


Begründung

Die Grün- und Gestaltungssatzung in Aachen ist ein großer Erfolg und trägt signifikant dazu bei, dass mehr Dächer zur Begrünung der Stadt genutzt werden. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt der Klimafolgenanpassung extrem wichtig.

Die Vorgaben, die in der Grünsatzung gemacht werden, sollten aber nicht dazu führen, dass Bauherr*innen keine Möglichkeit haben, zur kommunalen Energiewende beizutragen, weil das Dach teilweise begrünt werden muss und deswegen nicht mehr für Solarenergie genutzt werden kann.

Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine rechtssichere und möglichst einfache Änderung der bestehenden Grün- und Gestaltungssatzung auszuarbeiten, um die solarenergetische Nutzung oder eine Kombination beider Nutzungsarten zu ermöglichen.

Ein Gründach und Photovoltaik lassen sich außerdem gut zu einem „Solar-Gründach“ kombinieren, was große Vorteile bietet: Der kühlende Effekt der Dachbegrünung erhöht den Wirkungsgrad der PV-Anlage und die Substratschicht kann als Auflast für die Unterkonstruktion der Anlage herangezogen werden.

Monika Wenzel

Fraktionssprecherin GRÜNE

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