"Aachener Standard" Planungsrichtlinie des Gebäudemanagements weiterentwickeln – Nachhaltigkeit im Fokus

Neudefinition des "Aachener Standards" mit Schwerpunkt auf nachhaltiges Bauen im gesamten Lebenszyklus von Gebäuden

Ratsantrag 23 / 2021

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Neudefinition des „Aachener Standards“ vorzunehmen.
Diese soll auf Grundlage aktueller Erkenntnisse zum Thema „Nachhaltiges Bauen“ – in allen Phasen des Lebenszyklus eines Gebäudes – und der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen geschehen.

Der Standard soll wesentlicher Teil des IKSK-Maßnahmenplans 2025 werden und dazu beitragen, die dort gesetzte Ziele zu erreichen.

Neben dem bisherigen Fokus auf den Wärmedämmstandard eines Gebäudes soll die Fortschreibung des „Aachener Standards“ die Anforderungen des nachhaltigen Bauens besser abbilden.

Hierbei sind besonders zu beleuchten:

  • Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes mit seiner energetischen und Ressourcen-Gesamtbilanz
  • Einsatz von gesundheits-und umweltverträglichen Baustoffen und Materialien
  • Effizienter Einsatz von Ressourcen durch Bewertung der Ressourceneffizienz der eingesetzten Bauteile und Materialien
  • Einführung der Kreislaufwirtschaft sowie als Grundlage hierzu die verbindliche Erstellung eines Material-Passports für öffentliche Gebäude
  • Urban Mining und Einsatz von Sekundärrohstoffen
  • Konsequente Erfüllung der Anforderungen nach BNB oder DGNB in der mindestens zweithöchsten Kategorie
  • Bevorzugung von einfachen und passiven Maßnahmen, wo sinnvoll
  • Nachhaltige Beschaffung von Bauleistungen, hierzu Überarbeitung von Vergabeunterlagen
  • Gezielter Einsatz digitaler Technologien (Gebäudemanagement / Gebäudeautomation) zur Verbesserung von Energieeffizienz und Komfort / gesundheitliche Raumqualität
  • Einsatz digitaler Technologien wie BIM, zur Verbesserung der Prozessqualitäten von Planung bis zu Abbruch / Recycling
  • Bewertung der Potenziale einer veränderten Wertabschreibung von Gebäuden im Immobilienbestand der Stadt Aachen durch die Einführung von z.B. Material-Passports / Gebäude-Material-Katastern o.ä.
  • Verbindliche Einführung einer Monitoring-Phase der Technischen Gebäudeausstattung nach Fertigstellung eines Vorhabens zu Überprüfung und Nachsteuerung der Verbrauchswerte der Anlagentechnik

Begründung:

Der „Aachener Standard“ wurde 2010 beschlossen und eingeführt. Er ist also über 10 Jahre alt. Er bezieht sich auf eine nicht mehr geltende Gesetzesgrundlage, die EnEV.

In der Zwischenzeit haben sich die Rahmenbedingungen für das Planen, Bauen und den Betrieb von Gebäuden über ihren Lebenszyklus hinweg stark weiterentwickelt:

  • Der Lebenszyklus von Gebäuden und der CO₂-Verbrauch von Baustoffen werden in den Planungsprozess einbezogen
  • Die EnEV wurde zum GEG
  • Die Anlagentechnik zum Heizen und Kühlen von Gebäuden hat sich massiv weiterentwickelt
  • Nachhaltige Strategien im Umgang mit Baustoffen wurden formuliert

Der „Aachener Standard“ war zum Zeitpunkt seiner Entwicklung Vorreiter für energiesparendes Bauen und diente vielen Kommunen als Vorbild.

Der neue „Aachener Standard“ soll nun mit dem Fokus auf ressourcenschonendes Bauen und Betreiben erneut Maßstäbe setzen. Er ist die folgerichtige Weiterentwicklung, um die im IKSK gesetzten kommunalen Ziele zu erreichen. Dies insbesondere, weil im Bauen und Betreiben von Gebäuden ein großes Potenzial zur CO₂-Reduktion liegt, das zwingend gehoben werden muss, um das 1,5°-Ziel zu erreichen.

Dies bedeutet u.a. die konsequente Einführung der Berücksichtigung des Lebenszyklus und der Kreislaufwirtschaft am Bau, bei der alle Baustoffe und Materialien bei Neubauten so zu verbauen sind, dass sie wieder sortenrein zurückgebaut werden können. Auch sind alle eingebauten Bauteile und Materialien so zu dokumentieren, dass sie nach dem Rückbau dem technischen Wertstoffkreislauf wieder problemlos zugeführt werden können.
 

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