Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen in gemeinnützigen Einrichtungen

Seit langer Zeit leisten gemeinnützige Vereine durch die Einrichtung von geförderten Stellen und die Begleitung und Qualifizierung der Teilnehmer*innen einen Beitrag zur „Integration von langzeitarbeitslosen Menschen“.

GRÜNER Ratsantrag 07 / 2019

 

Die Fraktion der GRÜNEN beantragt, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sommerpause ein Konzept zu entwickeln, wie freie Träger und gemeinnützige Einrichtungen bei der Co-Finanzierung des Eigenanteils in geförderten Arbeitsmarkt-integrationsmaßnahmen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes - § 16i SGB II unterstützt werden können.

 

Begründung

Gemeinnützige Vereine im sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bereich leisten seit Jahren eine wertvolle Arbeit für das Gemeinwohl in der Stadt Aachen. Seit langer Zeit leisten sie auch durch die Einrichtung von geförderten Stellen und die Begleitung und Qualifizierung der Teilnehmer*innen einen Beitrag zur „Integration von langzeitarbeitslosen Menschen“.

Mit der Einführung des neuen Fördermodells im Rahmen des Teilhabechancengesetzes - § 16i SGB II müssen gemeinnützige Vereine nun einen Eigenanteil zur Finanzierung der Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen aufbringen.

Ohne eine Nachbesserung des Gesetzes an diesem Punkt oder eine andersartige Unterstützung bei der Co-Finanzierung beispielsweise durch die Kommunen ist es den Vereinen aufgrund fehlender Einnahmen nicht möglich, Arbeitsplätze für arbeitslose Menschen bereitzustellen, was wiederum die gemeinnützige Arbeit gefährdet und zu einer deutlichen Verringerung der vielfältigen sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Projekte führen würde.

Die bereitzustellenden, städtischen Finanzmittel könnten durch eingesparte Sozialleistungen an anderer Stelle - beispielsweise für die Kosten der Unterkunft im Rahmen des ausdrücklich gesetzlich erwünschten Passiv-Aktiv-Transfers - zu einem Teil im städtischen Haushalt selbst refinanziert werden.

Das Konzept sollte eine Kostenschätzung unter Berücksichtigung der eingesparten Kosten der Unterkunft ebenso enthalten wie Kriterien zur Vergabe entsprechender Fördermittel.

 

Melanie Seufert                                                                                                              Fraktionssprecherin        

» Zum Ratsantrag als PDF                                                                                                      

Zurück