Bodenverbrauch reduzieren – Änderung von Einzelflächen im FNP 2030

Unbebaute Flächen sollen vor Versiegelung geschützt werden

Ratsantrag 36 /2021

 

Die Fraktion der GRÜNEN beantragt, im Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung folgende Flächen (Bezeichnungen aus dem Aufstellungsverfahren FNP 2030) wie folgt in einem Änderungsverfahren im Flächennutzungsplan in ihrer Flächen-bzw. Nutzungsdarstellung zu verändern:

 

HA-GE-09           Elleterfeld / Haaren

Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als gewerblichen Fläche in landwirtschaftliche bzw. Grünfläche

 

KW-WO-34        Auf dem Büschling / Kornelimünster-Hahn

Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Wohnfläche in landwirtschaftliche Fläche

 

KW-WO 23         Schmidthoferweg / Kornelimünster-Schmidthof

Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Wohngebiet in Grünfläche auf den Verwaltungsvorschlag zum FNP Entwurf

 

KW-WO 25         Abtei / Kornelimünster

Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Wohngebiet in Grünfläche

 

KW-WO 30         Kornelimünster Süd / Kornelimünster

Streichung der Wohnbaufläche Kornelimünster Süd aus dem FNP, sowie Rücknahme der neu ausgewiesen Sportfläche auf die bisherige geltende Festsetzung

 

KW-GR-04          Inde Hahn / Kornelimünster.

Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Sportfläche in landwirtschaftliche Fläche

 

LA-SO-03            Hochschule Melaten Variante 3 / Laurensberg

Änderung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Sondergebiet Hochschule in neu: Grünfläche (ehemals ausgewiesen als Bahnfläche)

 

LA –WO-02        Finkenhag/ Laurensberg             

Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Wohngebiet in landwirtschaftliche Fläche

 

AM-WO-34        Hasselholzer Weg / AC Mitte

Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Wohngebiet in Grünfläche

 

RI-WO-01           Wiesenweg / Richterich

Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Wohngebiet in landwirtschaftliche Fläche

 

 

Begründung:

Ein weiterer im FNP 2030 geplante Verbrauch von unversiegeltem Grund und Boden zu Gunsten von neuen Gewerbe- oder Wohnflächen ist ständig kritisch zu überprüfen.

 

Der Umgang mit dem Schutzgut Boden und damit mit den ökologischen Leistungen, die der Boden für uns erbringt, sind in der Abwägung mit den anderen berechtigten Interessen und der Verhältnismäßigkeit bezogen auf die jeweilige Fläche zu betrachten.

 

Gerade dieser Sommer hat erneut gezeigt, dass die Klimakatastrophe auch in Deutschland und in Aachen angekommen ist. Dürre, Hitze, Starkregen und Hochwasserereignisse erfordern, in einer kritischen Diskussion den FNP 2030 in einzelnen Flächen zu hinterfragen.

Insbesondere die Flächen im Übergang zwischen Innen- und Außenbereich sind hier bedeutsam, um die Flächenverbrauch gerade an den Siedlungsrändern zu begrenzen.

 

Wir halten deshalb die Rückführung der oben genannten Flächen zu Gunsten von landwirtschaftlicher oder Grünnutzung für geboten.

 

Moni Wenzel
Fraktionssprecherin Grüne
Johannes Hucke
Planungspolitischer Sprecher Grüne

 

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