Erweiterte Anwendung des Aachener Baulandbeschlusses

Die Ausweitung des Aachener Baulandbeschlusses auf Gewerbe- und Industriebauvorhaben soll geprüft werden

Ratsantrag 41 /2021

 

Die Fraktionen von SPD und Grünen beantragen im Rat und den zuständigen Fachausschüssen folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der bislang nur für eine geplante Wohnbebauung genutzte, so genannte „Baulandbeschluss“ auch auf andere Formen der zukünftigen Bebauung (Gewerbe, Büro, Industrie) rechtssicher angewendet werden kann.

 

Begründung:

Der sogenannte Baulandbeschluss wird in Aachen bislang nur bei geplanter Wohnbebauung genutzt.  Er stellt – verkürzt dargestellt – sicher, dass ab einer bestimmten Grundstücksgröße eine Bauleitplanung zur Schaffung von Baurecht nur dann eingeleitet wird, wenn der Eigentümer bereit ist, einen gewissen Prozentsatz der Grundstücksfläche zuvor an die Stadt zu übertragen.
 

Die Praxis hat indes gezeigt, dass ein solches Vorgehen auch bei anderen Nutzungsabsichten sinnvoll sein kann, so dass es angezeigt ist, dass die Verwaltung entsprechende Möglichkeiten prüft und gegebenenfalls bewertet.

 

Monika Wenzel
Fraktionssprecherin Grüne
Norbert Plum
Planungspolitischer Sprecher SPD
Sebastian Breuer
Sprecher der Grünen im Wohn- und Liegenschaftsausschuss
Renate Wallraff
Sprecherin der SPD im Wohn- und Liegenschaftsausschuss


Zum Ratsantrag als PDF

 

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