Gemeinsamer Unterricht und Integrative Lerngruppen an Aachener Schulen

An Aachener Schulen aller Schulformen soll die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht (GU) und in Integrativen Lerngruppen ausgebaut werden.

Ratsantrag



An Aachener Schulen aller Schulformen soll die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem  Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht (GU) und in Integrativen Lerngruppen ausgebaut werden, um mehr Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Chance zu bieten, an einer allgemeinen Schule gefördert zu werden.

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Schulverwaltung zu prüfen:

- wie hoch der Bedarf für eine integrative Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Aachen ist.
- wie vielen dieser Kinder kein Platz im GU bzw. in einer Integrativen Lerngruppe angeboten werden kann.
- welche Bedingungen personeller, konzeptioneller und sächlicher Art an
einer Schule erfüllt sein müssen, damit dort GU stattfinden kann.
- ob Integrative Lerngruppen an allen weiterführenden Schulformen eingerichtet werden können. Aus anderen Städten sind GU oder Einzelintegration an unterschiedlichen Schulformen bekannt.
- welche Bedingungen an die Einrichtung Integrativer Lerngruppen an Schulen erfüllt sein müssen.
- wieweit an Schulen, die GU anbieten, entsprechend die Offene Ganztagsschule (OGS) darauf ausgerichtet wird und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Begründung

Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. von Kindern mit Behinderung beklagen, dass sie für ihre Kinder ein Wahlrecht zwischen der Förderung im GU bzw. in einer Integrativen Lerngruppe oder an einer Förderschule meist nicht haben. Dies gilt insbesondere für die zieldifferent zu fördernden Kinder in der Sek. I, für die nur 8 Plätze in einer Integrativen Lerngruppe in der Gesamtschule Brand zur Verfügung stehen. Darüber hinaus führen fünf Hauptschulen – mit hoher Integrationserfahrung – zielgleichen GU durch.

Gleichzeitig wächst die Einsicht, dass Separierung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf möglichst weitgehend zugunsten einer integrativen Beschulung vermieden werden soll. Dies würde dem Elternwillen entsprechen.

Während es gelungen ist, die integrative Förderung im Bereich der Kindertagesstätten und – in geringerem Maße – in den Grundschulen auszubauen, ist dies im Sek. I-Bereich, besonders für zieldifferent zu fördernde Kinder, nicht gelungen.

Es sollte Ziel sein, auch in den Schulen der Primar- und Sekundarstufe einen bedarfsgerechten Ausbau an GU-Plätzen zu ermöglichen.


Heiner Höfken   
Fraktionsvorsitzender SPD
                       
Monika Kuck
Fraktionssprecherin GRÜNE

 

Zurück