JobPerspektive für Langzeitarbeitslose in Aachen

Der Rat der Stadt Aachen will sich damit nicht abfinden und diesen Menschen wieder eine Perspektive geben.

Ratsantrag

 

Mehr als 20.000 Langzeitarbeitslose in der StädteRegion Aachen haben nur wenig Aussichten, wieder in den normalen Arbeitsmarkt integriert zu werden, da sie auf Grund ihrer Integrationshemmnisse entweder als „integrationsfern“ oder als Personen mit „großem Förderungsbedarf“ gelten.

Der Rat der Stadt Aachen will sich damit nicht abfinden und diesen Menschen wieder eine Perspektive geben. Helfen kann hier eine dauerhafte öffentliche Förderung von neuen Arbeitsplätzen. Sowohl für die  Gesellschaft als auch für die Betroffenen ist es besser, mit Sozialleistungen neue Arbeitsplätze zu finanzieren, als dauerhafte Arbeitslosigkeit. Der seit 1.10.2007 geltende § 16a im Sozialgesetzbuch II geht diesen Weg.

Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, gemeinsam mit der ARGE und sozialen Beschäftigungsgesellschaften ein Konzept für die Stadt Aachen zu entwickeln, um zusätzliche sozialversicherungspflichtige und tarifgebundene Arbeitsplätze zu schaffen und somit  Langzeitarbeitslose mit mehreren Integrationshemmnissen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür ist der § 16a des SGB II zu nutzen.

Diese neuen Arbeitsplätze sollen entstehen
a.bei der Stadtverwaltung und den Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist;
b.bei sozialen Beschäftigungsgesellschaften;
c.bei privaten Unternehmen aller Branchen.


Die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft ist dabei als anteilige Finanzierung der neuen Arbeitsplätze zu berücksichtigen.

Begründung

Seit 1.10.2007 ist der neue § 16a SGB II in Kraft. Seit 1.4.2008 können danach auch Arbeitsplätze bei privaten Unternehmen gefördert werden. Die ARGEN im Kreis Aachen und in der Stadt Aachen haben für diese Fördermaßnahmen insgesamt 5,8 Mio € pro Jahr für rund 600 neue Arbeitsplätze zur Verfügung. Diese Möglichkeiten sind im Sinne der betroffenen Langzeitarbeitslosen umgehend zu nutzen. Bei der Förderung nach § 16a SGB II handelt es sich um eine zunächst auf zwei Jahre angelegte, aber prinzipiell dauerhafte Förderung von Arbeitsplätzen zum jeweiligen tariflichen Lohn, d.h. oberhalb eines Mindestlohns oder der Armutsgrenze. Vielen perspektivlosen Langzeitarbeitslosen könnte damit wieder eine JobPerspektive gegeben werden.


Heiner Höfken                            
Fraktionsvorsitzender SPD

Roland Jahn
stv. Fraktionssprecher GRÜNE


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