Ratsantrag 05-40
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die im Außendienst regelmäßig Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern haben, sollen gut lesbare Namensschilder tragen. Diese bürgerfreundliche Regelung regt der Rat der Stadt auch für die städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe an.
Begründung
Die Stadtverwaltung und die städtischen Eigenbetriebe und Gesellschaften verstehen sich als Dienstleister für die Aachener Bürgerinnen und Bürger. Zu einem bürger- und kundenfreudlichen Auftreten gehört, dass die Namen der handelnden Personen bekannt sind. Namensschilder vermitteln das Bild einer offenen und vertrauenserweckenden Verwaltung.