Qualität der Außengastronomie im historischen Stadtkern sichern

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Sondernutzungssatzung und evtl. anderer Regelungen vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, die zum Inhalt hat, dass bei Flächen, die für die Außengastronomie genutzt werden, die gestalterischen Vorgaben für die Außengastronomie auch dann gelten, wenn diese Flächen im Zusammenanhang mit Veranstaltungen gastronomisch genutzt werden.

Ratsantrag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Sondernutzungssatzung und evtl. anderer Regelungen vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, die zum Inhalt hat, dass bei Flächen, die für die Außengastronomie genutzt werden, die gestalterischen Vorgaben für die Außengastronomie auch dann gelten, wenn diese Flächen im Zusammenanhang mit Veranstaltungen gastronomisch genutzt werden.

Alternativ könnte geregelt werden, dass Flächen, die für Außengastronomie genutzt werden, nicht als Veranstaltungsflächen genutzt werden können, so dass dort automatisch die üblichen Sondernutzungsregelungen für die Außengastronomie weiter gelten.

Begründung

Während Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt werden üblicherweise durch die Außengastronomie genutzte Flächen für gastronomische Nutzungen im Rahmen dieser Veranstaltungen im historischen Stadtkern bisweilen in einer Art und Weise gestaltet, die der üblichen gestalterischen Anforderung an die Außengastronomie im öffentlichen Raum nicht entspricht. Teilweise gibt es Gestaltungen, die diesen Anforderungen sogar grob widersprechen.

Den Bürgerinnen und Bürgern ist nicht zu vermitteln, dass bei „Veranstaltungen“ für die Außengastronomie andere Regeln gelten als zu anderen Zeiten. Das gilt vor allem auch dann, wenn diese Veranstaltungen mehrere Tage oder Wochen dauern.

Die vom Rat festgelegten Regelungen für die Außengastronomie sollten Allgemeingültigkeit haben. Deshalb sind Wege zu finden, dass diese auch bei Veranstaltungen eingehalten werden.

Michael Rau, Fraktionssprecher GRÜNE
Hermann Josef Pilgram, Ratsherr GRÜNE

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