Ratsantrag 05-43
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, wie Maßnahmen des Mobilitätsmanagements Eingang in die kommunale Stellplatzsatzung bzw. in die Bauleitplanung finden können.
Begründung
Bei der Errichtung von Gebäuden sind nach § 51 der Landesbauordnung NRW Stellplätze für Pkw und Fahrräder herzustellen, soweit es die örtlichen Verkehrsverhältnisse erfordern. Nach der Stellplatzsatzung der Stadt Aachen kann eine Minderung nur infolge der ÖPNV-Erschließung erfolgen. Das tatsächliche Aufkommen im Pkw-Verkehr ist kein Entscheidungskriterium. Mit Hilfe von Mobilitätsmanagement lässt sich der Bedarf an Pkw-Aufkommen reduzieren. Hiervon können Anwohner, Berufspendler und Investoren profitieren. Erprobte Maßnahmen hierbei sind u.a. JobTickets, Fahrgemeinschafts-Förderung, Abstell- und Serviceeinrichtungen für Fahrräder, bessere ÖPNV-Anbindung, Mobilitätsberatung, Dienstreise- und Fuhrparkmanagement inkl. CarSharing. Zahlreiche Betriebe (u.a. Infineon Dresden, Lufthansa Hamburg, Bausparkasse Schwäbisch Hall, BASF, Stadtverwaltung Münster) haben gezeigt, wie Mobilitätskonzepte gemeinsam mit Mitarbeitern umgesetzt werden. Die Verwaltung hat hierzu im September einen Workshop gemeinsam mit der IHK ausgerichtet. Auch bei Dienstleistungszentren und im Wohnungsbau sind durch Mobilitätsmanagement Vorteile für spätere Nutzer und Investoren zu erwarten.
Das zu erarbeitende Konzept sollte eine stufenweise Umsetzung vorsehen, bei der an ausgewählten Pilotprojekten die Effekte überprüft werden.