Städtebauliche Qualität im Südviertel

Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes für eine geordnete und städtebaulich wünschenswerte Siedlungsentwicklung für Wohnbauten im Aachener Süden beauftragt.

Ratsantrag 05-06

 



Gemeinsamer Antrag GRÜNE/SPD

Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes für eine geordnete und städtebaulich wünschenswerte Siedlungsentwicklung für Wohnbauten im Aachener Süden beauftragt. Ziel ist die Erarbeitung von grundsätzlichen städtebaulichen und naturräumlichen Kriterien zum Erhalt oder teilweisen Nachverdichtung von einzelnen Siedlungsbereichen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen oder einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nach § 34 BauGB.

Bei den anschließend zu entwickelnden Bebauungsplänen sollte sich die Anzahl und Dichte der Festsetzungen auf ein Minimum beschränken, jedoch daran orientieren, was zur Regelung einer gewünschten städtebaulichen Entwicklung erforderlich ist.

Begründung

Zahlreiche Genehmigungen zu Neubauten in den letzten Jahren im Aachener Süden nach § 34 BauGB haben zu städtebaulich nicht gewünschten Zersiedlungen und Nachverdichtungen geführt. Immer öfters erreichen Proteste betroffener Nachbarn die Fraktionen im Rat der Stadt Aachen. Viele oft großzügig angelegten Grundstücke im Aachener Süden werden systematisch geteilt und mit unverhältnismäßigen Baumaßen, oft in der zweiten Reihe, bebaut, bzw. verbaut. Zahlreiche Neubauten beidseitig entlang der Kaiser Friedrich Allee zeigen beispielhaft auch für andere Straßenzüge die Veränderung von großen Parkgrundstücke und Siedlungsbereichen mit freistehenden großzügigen Einfamilienhäuser und üppigem Baumbestand hin zu verdichteten und gestapelten Eigentumswohnungen.

Die Praxis der Bauverwaltung fast ausschließlich ohne Bauleitplanung nach § 34 BauGB Genehmigungen zu erteilen, haben in großen Bereichen schon zu nicht gewünschten Siedlungsentwicklungen geführt.

Gleichzeitig ist ein deutlicher Druck zur Nachverdichtung einzelner Grundstücke bis hin zu Neubauten in der zweiten und dritten Reihe dieser ehemals großen Parkgrundstücke zu verzeichnen. Wohnlagen wie die Lohmühlenstrasse , der 2. Rote Haagweg und viele andere sind stark nachgefragt. Einzelne Siedlungsbereiche sind durchhaus für eine geordnete und maßvolle Nachverdichtung geeignet.

Das beantragte Rahmenkonzept soll die Zufälligkeit und Beliebigkeit einer Genehmigungspraxis ausschließlich nach § 34 BauGB unterbinden. Politik und Verwaltung brauchen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage , wo und wie eine Nachverdichtung wünschenswert ist bzw. wo und wie die Aufstellung von Bebauungsplänen den bisherigen Siedlungscharakter erhalten und ausreichend steuern können.

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