Ratsantrag 05-36
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, die „Graf-Schwerin-Straße“ umzubenennen.
Begründung
Aus heutiger Sicht ist es nicht hinnehmbar, einen von Adolf Hitler persönlich hochdekorierten und noch im April 1945 zum General der Panzertruppen beförderten Wehrmachtsgeneral weiterhin mit einer Straßenbenennung als Vorbild zu ehren, der eben keinen Widerstand gegen die Nazidiktatur und Hitlers Krieg geleistet hat und seine Soldaten stattdessen bis in die letzten Kriegstage kämpfen ließ.
Zur Umbenennung der Graf-Schwerin-Straße liegen dem Rat mittlerweile vier Bürgeranträge vor. Unter anderen von den Angehörigen der am 13.9.1944 unschuldig hingerichteten Aachener Kinder Johann Herren und Karl Schwartz. Diese wurden auf Grundlage eines Befehls von Graf von Schwerin zur Aburteilung von Plünderern erschossen und erst kürzlich rehabilitiert. Auch den Angehörigen ist eine weitere Straßenbenennung nach Graf von Schwerin nicht zuzumuten.
Zur Zeit ermittelt die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zur Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen wg. Mord an den beiden Jungen. Eine Anklage gegen Graf von Schwerin ist schon deshalb nicht zu erwarten, weil dieser im Jahr 1980 verstarb. Der Rat muss die damaligen Vorgänge nicht juristisch, sondern politisch bewerten und zu einem Schluss kommen.