Verlängerung Wohnungsbindungsgesetz

Der Rat der Stadt Aachen bittet die Landeregierung, die Verordnung zu § 5a Wohnungsbindungsgesetz über den 31.12.2005 hinaus in den Städten zu verlängen, in denen es einen erhöhten Wohnungsbedarf gibt.

Ratsantrag 05-49

 

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Grüinen irn Rat beantragen, im Rat der Stadt folgenden Dringlichkeitsantrag abstimmenn zu lassen:

Der Rat der Stadt Aachen bittet die Landeregierung, die Verordnung zu § 5a Wohnungsbindungsgesetz über den 31.12.2005 hinaus in den Städten zu verlängen, in denen es einen erhöhten Wohnungsbedarf gibt.

Begründung

Die Verordnung zu § 5a Wohnungsbindungsgesetz soll am 31.12.2005 auslaufen. Dies hat zur Folge, dass die Zugriffsmöglichkeit der Stadt Aachen auf öffentlich geförderte Wohnungen entfällt. Die preisgebundenen Wohnungbestände schrumpfen. Die Verknappung wird vor allem zu Lasten derjenigen gehen, die auf dem Wohnungsmarkt Schwierigkeiten haben. Der Erhalt der Zugriffsmöglichkeit ist daher sinnvoll und dringend notwendig. Dies ermöglicht auch, dass die beim Wohnungsamt registrierten Fälle dezentral untergebracht werden und sich nicht lediglich in den verbleibenden städtischen und GeWoGe Wohnungen konzentrieren. Dies hätte auch negative Folgen auf die soziale Zusammensetzung der Wohnanlagen.

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