Ratsantrag
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Gestaltungsvorgaben für die Außenbewirtung die Verwendung von Heizstrahlern im öffentlichen Raum zu untersagen.
Zudem ist die Denkmalbereichssatzung, die zurzeit erarbeitet wird, so zu formulieren, dass auf den Einsatz solcher Heizgeräte verzichtet werden muss.
Außerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung ist für die Verwendung von Heizstrahlern eine Sondernutzungsgebühr zu erheben, die geeignet ist, den Einsatz solcher Geräte zu minimieren.
Begründung
In einer Zeit des sich beschleunigenden Klimawandels ist es nicht zu verantworten, Energie in erheblichem Umfang für die Beheizung im Freien aufgestellter Sitzbereiche zu verwenden. Darüber hinaus beeinträchtigen Windschütze und Heizstrahler das historische Stadtbild. Sowohl aus Sicht des Denkmalschutzes als auch aus umweltpolitischen Gründen ist das Aufstellen solcher Heizgeräte möglichst zu unterbinden. In verschiedenen Städten in der Bundesrepublik (Tübingen, Köln, Stuttgart usw.) wird bereits wie in diesem Antrag vorgeschlagen verfahren.
Monika Kuck
Fraktionssprecherin