Vorhabenbezogene Bebauungspläne und Bebauungspläne mit städtebaulichen Verträgen zur Beratung in den Architektenbeirat

Die Verwaltung wird beauftragt, vorhabenbezogene Bebauungspläne und Bebauungspläne mit städtebaulichem Vertrag in einem sehr frühen Stadium zur Beratung dem Architektenbeirat vorzulegen.

Ratsantrag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vorhabenbezogene Bebauungspläne und Bebauungspläne mit städtebaulichem Vertrag in einem sehr frühen Stadium zur Beratung dem Architektenbeirat vorzulegen.

Begründung

Die Mehrzahl der im Planungsausschuss beratenen und beschlossenen Bebauungspläne sind vorhabenbezogen. Sie werden von privater Seite wegen einer geplanten Bebauung vorangetrieben und von der Verwaltung begleitet.
Die im Architektenbeirat vorhandene städtebauliche und gestalterische Kompetenz sollte gerade bei diesen Vorhaben mehr als bisher in einem sehr frühen Stadium genutzt  und mit einbezogen werden.

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