Weiterbetrieb von Solarenergie-Anlagen nach Ablauf der EEG-Förderung

Zum Dezember 2020 endet für die ersten Solarenergie-Anlagen die EEG-Förderung. Bei einer Demontage der Alt-Anlagen gehen Kapazitäten für die Stromerzeugung verloren und es entsteht viel Müll. Ein Großteil der Anlagen könnte aber nach wie vor effizient Strom produzieren.

GRÜNER Ratsantrag 07 / 2020

Die Fraktion der GRÜNEN beantragt, im Rat der Stadt Aachen folgende Beschlüsse zu fassen:

1) Beratung und Förderung für die Weiternutzung von privaten PV-Anlagen

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Beratungs- und Förderprogramm für die Weiternutzung von privaten Solarenergie-Anlagen über die Förderperiode des EEG hinaus zu erarbeiten. Ziel ist, dass möglichst viele Anlagen weiterhin nachhaltig Strom erzeugen können und nicht abgebaut werden.
 
2) Übernahme und Weiterbetrieb von Anlagen auf kommunalen Gebäuden

Die Verwaltung wird beauftragt – wie bereits an einzelnen Standorten geschehen – mit den Betreibern von Solarenergie-Anlagen (z.B. dafür gegründeten Vereinen an Schulen) – in Kontakt zu treten und Lösungen für den Weiterbetrieb der Anlagen zu erarbeiten. Sowohl eine Übernahme der Anlagen durch die Stadt und der Weiterbetrieb im Rahmen des Eigenverbrauchs als auch eine mögliche Unterstützung der Betreiber sind zu prüfen.


Begründung

Zum Dezember diesen Jahres endet für die ersten Solarenergie-Anlagen die Förderung durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Komplizierte Abrechnungsmodelle und hohe Anforderung für den Weiterbetrieb oder die Umstellung auf Eigenstrom-Nutzung führen dazu, dass manche Betreiber planen, ihre Anlagen aus wirtschaftlichen Gründen abzubauen, obwohl diese noch gut funktionieren.

Dies wäre in Zeiten des Klimanotstands in doppelter Hinsicht fatal: Zum Einen gehen damit Kapazitäten für die Erzeugung von erneuerbarem Strom verloren, denn nicht jede Anlage wird direkt durch eine neue ersetzt werden. Zum Anderen entsteht viel Müll, obwohl zumindest ein Großteil der Anlagen nach wie vor effizient Strom produzieren könnte.

Zwar muss das Problem grundsätzlich auf Bundesebene geregelt werden, insbesondere was die Bedingungen für Direktvermarktung und die Abführung von Abgaben bei Eigennutzung angeht, trotzdem besteht auch lokal Handlungsbedarf: Die Betreiber müssen informiert und beraten werden, welche Alternativen es zum Abbau gibt.

Auch eine Förderung für die Anschaffung von Stromspeichern, die das Modell der Eigennutzung wirtschaftlich attraktiver machen, ist ein denkbares Instrument. Das Ziel all dieser Bemühungen sollte sein, dass so viele Anlagen wie möglich weiter nachhaltig Strom produzieren.

Mit freundlichen Grüßen 

Kaj Neumann                                          Jöran Stettner                             Martin Knörzer
stellvertretender Fraktionssprecher      umweltpolitischer Sprecher       sachkundiger Bürger im
                                                                                                   Ausschuss  für Umwelt und Klimaschutz

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