Zuständigkeit für euregionale und europäische Angelegenheiten

In Abstimmung mit den Partnern der Stadt Aachen im Rahmen der Zusammenarbeit der Städte Maastricht, Aachen, Heerlen, Hasselt und Lüttich (MAHHL-Kooperation) wird beschlossen, einem Ratsausschuss die Zuständigkeiten für europäische und euregionale Angelegenheiten zu übertragen.

Ratsantrag 04-07



Gemeinsamer Antrag GRÜNE/SPD/CDU/FDP

In Abstimmung mit den Partnern der Stadt Aachen im Rahmen der Zusammenarbeit der Städte Maastricht, Aachen, Heerlen, Hasselt und Lüttich (MAHHL-Kooperation) wird beschlossen, einem Ratsausschuss die Zuständigkeiten für europäische und euregionale Angelegenheiten zu übertragen.

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft wird umbenannt in Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und europäische Angelegenheiten.

Die Zuständigkeitsordnung wird wie folgt ergänzt:

§ 19

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und europäische Angelegenheiten ist zuständig für Angelegenheiten der Sicherung und Förderung gewerblicher Arbeitsplätze,Maßnahmen mit dem Ziel, Aachen als Zentrum des europäischen Technologietransfers zu entwickeln,Angelegenheiten der Förderung der Wirtschaft und des Fremdenverkehrs,Angelegenheiten euregionaler und europäischer Zusammenarbeit.Er entscheidetüber Grundsatzfragen des Fremdenverkehrs und des Kur- und Badewesens,über grundlegende Aktivitäten im Bereich der kommunalen Wirtschaftsförderung,in allen Angelegenheiten der Zusammenarbeit von Stadt und Hochschulen, soweit nicht ein Geschäft der laufenden Verwaltung vorliegt, ein ausschließliches Entscheidungsrecht de Rates besteht oder der Verkehrsausschuß gemäß §10 dieser Zuständigkeitsordnung entscheidungsberechtigt ist,über Angelegenheiten euregionaler und europäischer Zusammenarbeit, soweit nicht der Rat dafür zuständig ist oder ein Geschäft der laufenden Verwaltung vorliegt.

Begründung

Das Selbstverständnis der Stadt Aachen als Europastadt soll sich auch in der Zuständigkeit eines Ratsausschusses widerspiegeln.
Die Notwendigkeit und der Wille zur verstärkten Zusammenarbeit in unserer grenzüberschreitenden Region ist unbestritten und wird mit immer mehr konkreten Projekten ausgefüllt. Es ist daher an der Zeit, im Rahmen der Ratsarbeit eine klare Zuständigkeit für die Koordination und Weiterentwicklung dieser Projekte zu schaffen.

Die fünf MAHHL-Städte haben vereinbart, gleichzeitig eine entsprechende Struktur zu schaffen. Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der jeweils neu benannten Ausschüsse sind für die Abstimmung der Zusammenarbeit mit den fünf befreundeten Oberzentren der Euregio Maas-Rhein verantwortlich und treffen sich daher zukünftig regelmäßig zu Koordinationsgesprächen.

Ziel dieser neuen Struktur ist die Verbesserung der Abstimmung untereinander, der Öffentlichkeitsarbeit und der Entwicklung neuer Projekte zur Förderung des gemeinsamen Wirtschaftsstandortes Euregio Maas-Rhein.

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