Energiesparendes Bauen im Baugebiet Grauenhofer Weg

SPD und Grüne werden heute über den Vorschlag der Verwaltung hinausgehend beschließen, bei der Vergabe von Grundstücken an Bauträger diese zu verpflichten, die Wohnhäuser mindestens entsprechend dem KfW-60-Energiesparstandard zu errichten.

© Ulrike Karow / Pixelio
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SPD und Grüne werden heute über den Vorschlag der Verwaltung hinausgehend beschließen, bei der Vergabe von Grundstücken an Bauträger diese zu verpflichten, die Wohnhäuser mindestens entsprechend dem KfW-60-Energiesparstandard zu errichten.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, dies bei 20 von 180 Wohneinheiten zu verwirklichen.

Das ist uns zu wenig angesichts unserer Verpflichtung zur CO2-Einsparung und auch angesichts der steigenden Energiepreise und der dadurch verursachten Belastung der Haushalte.

Unser Beschlußentwurf: Der Umweltausschuß beauftragt die Verwaltung, bei der Vergabe von Grundstücken an Bauträger diese zu verpflichten, die Wohnhäuser mindestens entsprechend dem KfW-60-Energiesparstandard zu errichten.

Damit erreicht man dieses Energiesparstandard bei mehr als der Hälfte der Gebäude (ca. 60%). Die privaten Bauherren sollen dahinführend fundiert und gut beraten werden. Es gibt viele technische und bauliche Möglichkeiten, um solche Energiesparhäuser zu verwirklichen.

Wie man sehr schön bei der Verleihung der städtischen Energiepreise am Wochenende sehen konnte, ist es bei *normalen" Gebäuden im Bestand durchaus möglich durch vertretbaren Kostenaufwand einschließlich Fördermitteln zu enormen jährlichen Energieeinsparungen von über 50% zu kommen. Die Mehrkosten sind also schnell wieder reingeholt.

Bei Neubauten sollte man auf jeden Fall darauf achten, einen möglichst niedrigen Energieverbrauch vorzusehen.
Zur Erläuterung:

Der Standard KfW- Energiesparhaus 60 ist wie folgt definiert:

Der Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasser beträgt < 60 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche ( AN ) und Jahr.

Dieser Standard ist mit folgenden Planungsgrundsätzen zu erreichen:

· Intelligente Haustechnik

· Kompakte Bauform

· Solare Ausrichtung

· Guter Wärmeschutz der Gebäudehülle

· Minimierung der Wärmebrücken

· Luftdichte
Wirtschaftlichkeit des Energiesparhauses 60

* Bauliche Mehrkosten

Die bauseitigen Mehrkosten für das KfW-Energiesparhaus 60 werden von Fachleuten unter-schiedlich beziffert. In der Literatur finden sich hierzu zahlreiche Aufsätze und Abhandlun-gen: einige Quellen beziffern die Mehrkosten auf 3 - 6 % der Baukosten, andere sprechen von 50 - 70 Euro je qm Wohnfläche (entsprechend 7.500 - 10.500 Euro Mehrkosten bei 150 qm Wohnfläche). Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Projekt *Solarsiedlung-Lau-rens-berg" werden Mehrkosten von ca. 70 Euro je qm Wohnfläche als praxisnah eingeschätzt.

* Eingesparte Energiekosten:

Die Einsparungen bei den Energiekosten belaufen sich bei aktuellem Preisniveau auf etwa zwischen 2 - 3 Euro je qm und Jahr entsprechend etwa 30 % der Gesamtenergiekosten.

* Fördermittel der KfW

Für Neubauten, deren Primärenergiebedarf unter 60 kWh liegt, stehen außerordentlich gün-stige Kredite in Höhe von bis zu 50.000 Euro zur Verfügung (Zinssatz 03/06 bei 10-jähriger Laufzeit: 2,1 %). Weitere Informationen über tages-aktuelle Konditionen sind unter www.kfw.de zu finden. Ein gegenüber marktüblichen Wohnungsbaukrediten um 1,5 % niedrigerer Zinssatz entspricht bei einen Kreditvolumen von 50.000 Euro - bei statischer Be-trachtung - einer jährlichen Kostenentlastung von 750 Euro, über 10 Jahre also 7.500 Euro.

Foto: © Ulrike Karow / Pixelio

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