GRÜNE fordern Regelung zur Finanzierung der KiTa-Träger

In der heutigen Ratssitzung steht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung an: Für die KiTa Kalverbenden soll die Stadt alle Mietkosten übernehmen, die nicht über das KiBiz-Gesetz refinanzierbar sind. Die GRÜNE Fraktion wird nicht zustimmen, weil ein Gesamtkonzept fehlt.

Wir brauchen transparente Kriterien für die Finanzierung der KiTa-Träger, meint Ratsfau Hilde Scheidt.

In der heutigen Ratssitzung steht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung aus den Sommerferien an: Für die KiTa Kalverbenden in Trägerschaft der AWO sollen von Seiten der Stadt alle Mietkosten übernommen werden, die nicht über das KiBiz-Gesetz refinanzierbar sind. Die GRÜNE Fraktion hat den entsprechenden Dringlichkeitsantrag bereits in den Ferien nicht unterschrieben und wird ihm auch heute nicht zustimmen. Zu viele Unklarheiten zu diesem Thema stehen noch im Raum. Eine grundlegende Regelung zur Unterstützung für alle nicht-städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen fehlt.

„Für uns ist nicht transparent, nach welchen Kriterien diese zusätzlichen Finanzierungen erfolgen. Obwohl der Runde Tisch zur „Finanzierung Kindertagesstätten“ bereits im Mai getagt hat, gibt es immer noch keine einheitliche Regelung“, so Hilde Scheidt, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GRÜNEN Ratsfraktion. „Deshalb werden wir die Dringlichkeit nicht genehmigen und haben einen Antrag zur Tagesordnung für die nächste Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 8. September auf den Weg gebracht. Hierin fordern wir, dass neue einheitliche kommunale Leitlinien erstellt werden müssen, nach denen dann entschieden wird, inwieweit Einrichtungen Sonderzuschüsse etwa zu den Mietkosten erhalten.“ Derzeit liegen nämlich wieder neue Anträge von Einrichtungen mit der Bitte um finanzielle Unterstützung (des Trägeranteils oder eines Mietanteils) vor. Auch aus der Vergangenheit gibt es bereits zahlreiche genehmigte Sonderverträge. Im Moment wird also eher von Fall zu Fall entschieden, anstatt eine transparente und allgemeingültige Vorgehensweise zu finden.

Gesetzlich ist die Regelung in NRW so, dass Träger von kirchlichen KiTas einen Eigenanteil von 12% an der Finanzierung ihrer Einrichtung aufbringen müssen, für freie Träger sind es 9% und für Elterninitiativen 4%. Insbesondere die freien Träger vermelden, dass sie diesen Anteil alleine nicht mehr stemmen können. Aus diesem Grund wenden sie sich an die zuständigen Kommunen und bitten um Übernahme des so genannten Trägeranteils. In vielen Kommunen in NRW wird mit diesem Anliegen ganz unterschiedlich umgegangen, manche lehnen eine Übernahme generell ab, andere übernehmen einen gewissen Prozentsatz oder alles. In Aachen wird von Fall zu Fall in Sonderverträgen entschieden. Hier fordern wir für die Zukunft einheitliche Regelungen, auch um auch Ungleichbehandlungen zu vermeiden. „Wir hoffen, dass mit unserem TOP-Antrag und den darin geforderten Darstellungen etwas Licht in den Aachener KiTa-Finanzierungs-Dschungel kommt“, so Hilde Scheidt.

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