GRÜNE für Einführung von Mitwirkungsrechten für Tierschutzvereine

Die Aachener GRÜNEN begrüßen den Vorschlag der GRÜNEN Landtagsfraktion, Tierschutzvereinen mehr Mitwirkungsrechte zu geben.

Monika Kuck: "Tierrechte dürfen nicht nur auf dem Papier stehen".

Die Aachener GRÜNEN begrüßen den Vorschlag der GRÜNEN Landtagsfraktion, Tierschutzvereinen mehr Mitwirkungsrechte zu geben. Hierzu erklärt Monika Kuck, umweltpolitische Sprecherin der Ratsfraktion:

*Im Grundgesetz und der Landesverfassung NRW gibt es den Tierschutzgedanken schon lange. Er existiert bislang jedoch nur auf dem Papier, denn Tiere sind auf Vertretung ihrer Interessen angewiesen. Bisher sind Tierschützern aber die Hände gebunden, Tierschutzvereine werden nicht ausreichend in Entscheidungsprozesse eingebunden und Entscheidungen von Behörden in Sachen Tierschutz werden gerichtlich nicht kontrolliert.

Das Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und Tierschützern muss endlich beseitigt werden: es ist nicht richtig, dass einerseits Klagen gegen "zuviel" Tierschutz möglich sind, andererseits aber bereits bestehende Rechte für Tiere nicht eingefordert werden können!

Insbesondere Ministerpräsident Rüttgers sollte, nachdem er sich in der Vergangenheit für eine Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung stark gemacht hatte, nun auch auf die Anwendung des von ihm dereinst unterstützten Tierschutzgedankens drängen."

Aus diesem Grund begrüßt Monika Kuck die Gesetzesinitiative der GRÜNEN im Landtag, die mehr Mitwirkungsrechte und ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine vorsieht. Mit diesem könnten vom Umweltministerium anerkannte Tierschutzvereine auf Entscheidungen in Tierschutzfragen stärkeren Einfluss nehmen und im Notfall gegen Tierschutzverletzungen klagen.

Tierschutzverbände könnten z.B. in Bereichen wie der Schweine- und Hennenhaltung gegen gesetzwidrige Zustände vorgehen oder klären lassen, ob Versuche an Menschenaffen und Schnabelamputation bei Puten mit dem Gesetz vereinbar sind.

Auch gegen die nicht artgerechte Haltung von Pelztieren - wie wir ja auch hier in Aachen seit Jahren einen leidigen Fall haben - , könnte via Verbandsklage vorgegangen werden.

Bereits heute gibt es für Verbände vergleichbare Mitwirkungsrechte im Naturschutzrecht, die sich in der Praxis sehr bewährt haben. Die Arbeit der Behörden könnte auch im Tierschutz verbessert werden, da sie auf den Sachverstand der Verbände zurückgreifen könnten.

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