Mehr als 200 recyclte Mobiltelefone in 2017

Wir sammeln weiter. Bring dein altes Handy ins GRÜNE Zentrum.

Wir sammeln weiter. Bring dein altes Handy ins GRÜNE Zentrum.

Die Sammelstelle für gebrauchte Mobiltelefone im GRÜNEN Zentrum in der Franzstr. 34 war ein voller Erfolg. Die erstaunliche Menge von über  200 Handys kamen im Jahr 2017 zusammen. Damit haben die Aachener Bürger*innen einen wertvollen Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet.

Viele alte Mobiltelefone liegen ungenutzt in deutschen Haushalten.  Jedes dieser Mobiltelefone enthält wertvolle und teils sehr seltene Rohstoffe, die recycelt werden können. „Wir haben im GRÜNEN Zentrum in der Franzstraße 34 eine Mobile-Box des BUND aufgebaut, um gebrauchte Handys einer umweltgerechten Verwertung zuführen zu lassen. Das Recycling ist eine wichtige Aufgabe. Der Rohstoffabbau findet häufig unter inhumanen Bedingungen statt und ist mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden,“ so Gisela Nacken, Vorsitzende des Kreisverbandes.

Die Rückgabestelle im GRÜNEN Zentrum wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Über 200 Handys kamen im Jahr 2017 zusammen,“ ergänzt Alexander Tietz-Latza. „Die gebrauchten Mobiltelefone werden jetzt zu einem zertifizierten Recycling-Betrieb übergeben. Dort werden „die seltenen Erden“ wiedergewonnen und müssen so nicht mehr auf umwelt- und menschenverachtenden Minen abgebaut werden. 41 Handys enthalten so viel Gold wie eine Tonne Golderz. Das zeigt eindrucksvoll, wie wichtig die umweltgerechte Verwertung dieser „Schubladen-Handys“ ist.“

Angst um die Daten braucht man bei der Abgabe nicht haben. Denn „durch den Recycling-Prozess werden gleichzeitig alle Handy-Daten physisch und unwiderruflich gelöscht“, heißt es auf der Webseite von Mobile Box.  Die restlichen 10-20 Prozent der Mobiltelefone werden innereuropäisch wiederverwendet, nachdem sie geprüft, teilweise repariert und mittels herstellereigener Verfahren von persönlichen Daten bereinigt wurden. Dies entspricht einem der zentralen Grundsätze des Kreislaufwirtschaftsgesetzes „Wiederverwendung vor Verwertung“.

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