Energetische Sanierungen ermöglichen und beschleunigen: Hürden in kommunalen Satzungen abbauen

Hürden für die energetische Sanierung von Gebäuden sollen geprüft und, wenn möglich, abgebaut werden.

Ratsantrag 19 /2025

die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, im Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die kommunalen Satzungen dahingehend zu überprüfen, ob Gebäudeeigentümern im jeweiligen Satzungsgebiet Hürden für die energetische Sanierung, die Umrüstung auf regenerative Heizungssysteme oder die Installation von Solarenergie-anlagen durch diese Satzungen entstehen. Identifizierte Hürden sollen in den Fachausschüssen vorgestellt werden.

Darüber hinaus soll ein Verfahrensvorschlag vorgelegt werden, wie die Hürden unter Berücksichti-gung denkmalpflegerischer und sonstiger Aspekte abgebaut werden können, ohne schützenswerte kommunale Besonderheiten zu gefährden.

Begründung

Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Umrüstung auf regenerative Heiz- und Energie-systeme gehören zu den wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und damit zur Bekämpfung der Klimakrise. Die dadurch erreichbaren Einsparungen sind aber auch aus wirt-schaftlicher Sicht für Eigentümer*innen und Mieter*innen sinnvoll, weil die perspektivisch weiter steigenden Kosten für fossile Heizungssysteme reduziert oder ganz umgangen werden können.

Entsprechend stark wird die energetische Sanierung und die Umstellung von Heizungssystemen durch die Bundes- und Landesregierung forciert: Neben starker finanzielle Förderung (z.B. bis zu 70% für den Einbau einer Wärmepumpe[1], wurden z.B. auch in der Landesbauordnung (LBO) NRW „geringfügige Änderungen“, die im Zuge der Installation von Wärmepumpen, PV-Anlagen etc. durchgeführt werden, verfahrensfrei gestellt[2].

Aktuell werden diese Erleichterung der LBO im Geltungsbereich kommunaler Satzungen, darunter Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen sowie Bebauungspläne, durch diese übersteuert. In der Konsequenz bestehen in zahlreichen Aachener Wohnvierteln weiterhin hohe Hürden für die energetische Ertüchtigung der Gebäude, insbesondere durch notwendige Genehmigungsverfahren und Anträge auf Abweichung von der Satzung, welche von der Bauaufsicht geprüft werden müssen.

Damit alle Möglichkeiten für eine möglichst unkomplizierte Genehmigung auch in Aachen genutzt werden können, ist zunächst eine Überprüfung der kommunalen Satzungen notwendig. Hierzu sollten Erfahrungsberichte bei der kommunalen Bauaufsicht, AltbauPlus und weiteren Akteuren eingeholt werden, um im Anschluss möglichst zielgenau Änderungsvorschläge für städtische Regelungen zu erarbeiten. Insbesondere soll die Möglichkeit einer Öffnungsklausel geprüft werden.

 

So soll die Wärmewende für die Aachenerinnen und Aachener weiter beschleunigt und unnötige Arbeit mit Einzelfallentscheidungen und Ausnahmeregelungen in der Verwaltung reduziert werden.

 


[1] https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/

[2] https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/update-der-landesbauordnung-nordrhein-westfalen-fuer-mehr-erneuerbare-energie-und-mobilfunk-sowie-staerkung-des-wohnungsbaus

Julia Brinner
Fraktionssprecherin Grüne
Carsten Schaadt
Fraktionssprecher Grüne
   

 

 

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