die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die Ratsgruppen Volt und UP beantragen, folgende Resolution zu beschließen:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt:
1. Rücknahme der Honorarkürzungen
Der Rat der Stadt Aachen fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die am 11. März 2026 vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarkürzungen von 4,5% in der ambulanten Psychotherapie umgehend zurückzunehmen. Die Kürzungen gefährden die Existenzgrundlage psychotherapeutischer Praxen und verschärfen die ohnehin schon prekäre Versorgungslage.
2. Stopp der geplanten Sparmaßnahmen und Reform der Vergütungsgrundlagen
Der Rat fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die im Entwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes vorgesehenen Sparmaßnahmen zulasten der psychotherapeutischen Versorgung – insbesondere die Streichung von Zuschlägen für Kurzzeittherapien und die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen – nicht umzusetzen. Stattdessen sollen die Vergütungsgrundlagen psychotherapeutischer Leistungen grundlegend reformiert werden. Dabei sind der tatsächliche zeitliche, organisatorische und dokumentarische Aufwand angemessen zu berücksichtigen, um eine existenzsichernde und bedarfsgerechte Finanzierung zu gewährleisten.
Weiterleitung und Unterstützungseinforderung
Der Oberbürgermeister der Stadt Aachen wird beauftragt,
- diese Resolution dem Bundesministerium für Gesundheit zu übersenden und um eine Stellungnahme zu bitten.
- die Bundestagsabgeordneten der Stadt Aachen anzuschreiben und sie aufzufordern, sich im Bundestag für die Forderungen dieser Resolution einzusetzen und die Resolution aktiv zu unterstützen.
Begründung:
Die am 11. März 2026 beschlossenen Honorarkürzungen von 4,5 % in der ambulanten Psychotherapie verschärfen die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung des Systems. Betroffen sind vor allem psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen – Leistungen, die für viele Patient*innen lebensnotwendig sind.
Aktuelle Lage in Aachen:
- Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz liegt bereits jetzt zwischen 6 und 12 Monaten.
- Die Kürzungen führen zu einem wirtschaftlichen Druck auf Praxen, der viele Psychotherapeut*innen zwingt, vermehrt Privatbehandlungen anzubieten. Dies verschlechtert die Versorgung für gesetzlich Versicherte weiter.
- Im Entwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes sind zusätzliche Sparmaßnahmen geplant, die die Situation weiter zuspitzen werden.
Folgen für Aachen:
Die kommunalen Haushalte werden durch die Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung zusätzlich belastet. Steigende Wartezeiten führen zu einem erhöhten Druck auf staatliche Hilfsangebote und die betroffenen Menschen.