Grundsteuer C – Spekulation mit Bauland verhindern

Die Wiedereinführung der Grundsteuer C soll Spekulationen mit Bauland verhindern

Ratsantrag 20/2021

durch neue Gesetzgebung des Bundes wird ab 2025 die Möglichkeit geschaffen für baureife Grundstücke eine neue Grundsteuer C einzuführen.

Die Fraktionen von Grünen und SPD beantragen, im zuständigen Fachausschuss und gegebenenfalls im Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, bereits jetzt alle Vorbereitungen zu treffen, um bei erster Gelegenheit eine Grundsteuer C einzuführen zu können.
 

Begründung:

Ziel dieser neuen Steuer ist es u.a., Grundstückseigentümer und Grundstückseigen-tümerinnen durch die neue Steuer davon abzuhalten, ihre baureifen Grundstücke brach – möglicherweise allein zu Spekulationszwecken – liegen zu lassen, sondern einer zügigen Bebauung zuzuführen.

Da dieses Thema nach allen bislang bekannten Veröffentlichungen nicht einfach zu bearbeiten sein wird – so ist ein „Liegenlassen“ eines Grundstücks im Außenbereich möglicherweise anders zu beurteilen, als ein solches Verhalten in der Innenstadt – soll die Verwaltung bereits jetzt beauftragt werden, sich des Sachverhalts anzunehmen und den zuständigen Gremien in angemessener Zeit vorzustellen.


                                                                            
                                        

Michael Servos
Fraktionsvorsitzender
SPD-Fraktion

 
Monika Wenzel
Fraktionsvorsitzende
Grünen-Fraktion

 
Norbert Plum
Vorsitzender des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
SPD-Fraktion
Dr. Sebastian Breuer
Wohnungspolitischer Sprecher
Grünen-Fraktion

                                                                                                           

                                                                               

 


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