Der Aachener Vertrag

Die GRÜNE Bundestagsfraktion bewertet den Aachener Vertrag, eine Ergänzung des deutsch-französischen Freundschaftsvertrags von 1963.

Am 22.01.2019 jährt sich die Unterzeichnung des Élysée-Vertrages auf den Tag genau zum 56. Mal.

Mit dem Vertrag von Aachen wird der alte deutsch-französische Freundschaftsvertrag aufgefrischt. 1963 unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und Frankreichs Staatspräsident Charles de Gaulle den Vertrag; am Dienstag sind es Angela Merkel und Emmanuel Macron.

Franziska Brantner, MdB, hat den Aachener Vertrag bewertet:

Der Aachener Vertrag bringt Fortschritte für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, aber lässt ambitionierte deutsch-französische Vorhaben für Europa vermissen.  

➢ Die Beschlüsse in den Bereichen Umwelt, Soziales, Klima bleiben weit hinter den Erwartungen zurück.

➢ Durch vage Formulierungen und fehlende Umsetzungsziele ist die Schlagkraft des Vertrags fraglich.

➢ Deutscher Bundestag und Assemblée Nationale haben in ihrer gemeinsamen Resolution vom 22. Januar 2018 ambitionierte Vorhaben für eine stärkere deutsch-französische Partnerschaft skizziert, aus denen die Regierungen wenig bis nichts gemacht haben.

➢ Die Bundesregierung hat eine wichtige Chance vertan, um den aktuellen europäischen Herausforderungen mit starken deutsch-französischen Initiativen zu begegnen.

Positive Aspekte des Aachener Vertrags im Einzelnen:

Bürgerfonds
Durch die Einrichtung eines Bürgerfonds für Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften wird der Zugang zu Geldern für zivilgesellschaftliche Akteure der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erleichtert.

Organisation der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Die Regierungen verpflichten sich, grenzüberschreitende Einheiten wie Eurodistrikte mit angemessenen Kompetenzen, Mitteln und Verfahren auszustatten, um grenzüberschreitende Vorhaben zu erleichtern. Auch die Möglichkeit der Anpassung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften wird erwähnt.

Kritik am Aachener Vertrag im Einzelnen:

Wirtschaft/Binnenmarkt
Die gemeinsame Resolution von Bundestag und Assemblée Nationale vom 22.1.2018 forderte die Regierungen u.a. auf o „gemeinsame Initiativen insbesondere zum CO2-Preis vorzuschlagen“.

» Der Aachener Vertrag spricht nur noch von „ehrgeizigen Maßnahmen zum Kampf gegen den Klimawandel“, nennt aber nicht konkrete Instrumente, wie z.B. die CO2- Bepreisung.

Soziales
Die gemeinsame Resolution von Bundestag und Assemblée Nationale vom 22.1.2018 forderte die Regierungen u.a. auf „sich für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte einzusetzen (…) um ein Mindestmaß an Chancengerechtigkeit, Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen (…) zu gewährleisten“.

» Im Aachener Vertrag heißt es nur noch: „Beide Staaten bleiben dem Erhalt hoher Standards in den Bereichen des Arbeitsrechts, der sozialen Sicherung, der Gesundheit (…) verpflichtet“.

Außen und Verteidigung
Rüstungskontrolle: Wir Grüne haben gefordert, dass Deutschland und Frankreich als Minimum für ihre Rüstungsexportregeln den Europäischen Standpunkt zu Rüstungsexporten verankern.

» Im Aachener Vertrag heißt es nur noch „beide Staaten werden bei gemeinsamen Projekten einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte entwickeln“.

Sicherheitsrat: Wir Grüne hätten uns gewünscht, dass sich der Aachener Vertrag zu einem gemeinsamen europäischen Sitz im UN-Sicherheitsrat bekennt.

» Im Aachener Vertrag steht nun hingegen: „Die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist eine Priorität der deutsch-französischen Diplomatie.“

Bildung
Die gemeinsame Resolution von Bundestag und Assemblée Nationale vom 22.1.2018 forderte die Regierungen u.a. auf zur

  • Schaffung deutsch-französische Berufsschulzentren
  • Einrichtung von bilingualen Schulklassen, die Abitur und Baccalauréat anbieten (Abibac-Klassen)

» Im Aachener Vertrag werden beide Initiativen nicht mehr explizit genannt.

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