Sorgfältige Prüfung der Windkraftstandorte

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien bei der Energieerzeugung auf 40% steigen.

© Petra Bork / pixelio.de
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Seit Jahren verfolgt die Stadt Aachen weitreichende Klimaschutzziele. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien bei der Energieerzeugung auf 40% steigen. Dazu ist der Ausbau der Windenergie auch auf dem Stadtgebiet von Bedeutung. Seit Beginn der Ratsperiode prüft die Verwaltung, auf welchen Flächen weitere Windanlagen aufgestellt werden können. Entsprechende  Gutachten  wurden von der Verwaltung in Auftrag gegeben, um herauszufinden, welche Standorte in Aachen effektiv und zugleich verträglich für Mensch und Umwelt sind.

Sabine Göddenhenrich, grüne Ratsfrau und Vorsitzende des Umweltausschusses:

„CDU und GRÜNE haben im Koalitionsvertrag 2009 festgehalten, dass in Aachen  Flächen für Windenergie bereitgestellt werden sollen. Uns war wichtig, dass dabei ein Verfahren aus frühzeitiger Anwohnerbeteiligung, neutraler Begutachtung und offener Diskussion gewählt wird. Daran haben wir uns gehalten; der intensive Abwägungsprozess läuft seit Monaten und geht jetzt in die entscheidende Phase.“

Bei der Auswahl der Standorte entscheidet die Verwaltung nach so genannten weichen und harten Ausschlusskriterien, das bedeutet, dass in einem ersten Schritt alle Flächen ermittelt werden, die für die Aufstellung von Windkraftanlagen nicht in Frage kommen. Zu den harten Ausschlusskriterien gehört etwa der Abstand von 500m zu  Wohngebieten, die Nähe zu Naturdenkmälern oder Biotopen und einige weitere Kriterien.

Werden die windstarken Gebiete im Aachener Norden und im Münsterwald nach diesen Kriterien überprüft, reduzieren sich  – so das Ergebnis der Verwaltung – die ursprünglich für die Windenergieerzeugung geplanten Flächen.

Sabine Göddenhenrich:

„Ursprünglich ist man davon ausgegangen, dass im Münsterwald zehn Windräder aufgestellt werden könnten. Durch die Prüfung haben sich nun die potentiellen Standortflächen verkleinert, so dass nur sieben Windräder maximal gebaut werden können. Das bedeutet zwar eine Einschränkung für die erzeugte Energiemenge, aber es verdeutlicht  auch den Abwägungsprozess, in welchem die  Bedürfnisse von Mensch und Umwelt mit den Anforderungen der Energiewende in Einklang gebracht werden konnten.“

Die windstarken Gebiete im Aachener Norden wurden ähnlich intensiv geprüft. Im Bereich Nonnenweg / Schlangenweg führen vorrangige Artenschutzbelange dazu, dass die Verwaltung vorschlägt, dieses Gebiet nicht weiter für die Windenergienutzung zu verfolgen.

Anders sieht es im Gebiet Vetschauer Weg / Horbacher Straße aus. Hier schlägt die Verwaltung vor, die Flächen unter Berücksichtigung der Lärmschutzaspekte als Konzentrationsflächen für die Windnutzung auszuweisen.

Sabine Göddenhenrich:

„Ingesamt können zukünftig nach der Auswertung der Gutachten 718 ha in Aachen zur Erzeugung von Windenergie genutzt werden, dies entspricht bei einer Gesamtfläche der Stadt von 16.083 ha 1,45 % des Stadtgebiets. In einem aktuellen Entwurf für einen neuen WKA-Erlass der Landesregierung wird von den Kommunen gefordert sogar 2 % ihrer Stadtfläche für die Windkraftnutzung bereit zu stellen. Da liegen wir mit dem o.g. Wert doch ganz gut, wenn man bedenkt, dass es in einer Großstadt nicht so leicht ist, geeignete Flächen zu finden. Werden alle von der Verwaltung vorgeschlagenen Windkraftstandorte maximal ausgenutzt und im Münsterwald sieben und im Aachener Norden vier neue Windräder aufgestellt,  könnten demnächst etwa 25.000  Aachener Haushalte zusätzlich Strom aus Windenergie beziehen.“

Foto: © Petra Bork / pixelio.de

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