Faire Preise für Bewohnerparkausweise

Die Parkgebühren für Bewohner*innen sollen ab Januar 2024 gestaffelt nach Fahrzeuggröße berechnet werden. Für niedrige Einkommen ist ein Mobilitätsbudget für die movA-App geplant.

Wie in vielen Großstädten wird auch in Aachen bereits seit längerer Zeit über eine Neuordnung der Bewohner*innenparkgebühren diskutiert. Denn die Anforderungen an den öffentlichen Raum Stadt sind in den vergangenen Jahren immer vielfältiger geworden:

Wir müssen es schaffen, unsere Städte auch im Angesicht des Klimawandels und seiner Folgen zu möglichst lebenswerten und gesunden Orten zu machen. Orte, in denen es genug Schatten gibt, wenn es heiß wird, in denen Starkregen versickern kann, ohne zu Überschwemmungen zu führen, wo es möglichst gesunde Luft zu atmen gibt und die Lärmbelastung so gering wie möglich ist.

„Ein Weg dahin ist es – in Kombination mit vielen anderen Maßnahmen – den Straßenraum neu aufzuteilen,“ erläutert Monika Wenzel, Vorsitzende des Mobilitätsausschusses (Grüne). „Denn unsere Städte sind ganz massiv davon geprägt, wie wir von A nach B kommen. Und insbesondere der ruhende Verkehr – also die parkenden Autos – dominieren das Stadtbild stark. Das können wir uns in Zukunft nicht mehr leisten.“

Bislang wurde in Aachen für die Berechtigung, am Straßenrand zu parken, eine Verwaltungsgebühr von 30€ pro Jahr erhoben. Eine Summe, die in keiner Weise den Instandhaltungskosten für diese Fläche öffentlichen Raums entspricht. Der quasi kostenlose Parkplatz ist also stark subventioniert. Wenn man bedenkt, dass etwa ein Drittel der Haushalte in Aachen gar kein Auto besitzt, ist das keine faire Lösung.

Wie kann es vor diesem Hintergrund gelingen, ein gerechtes Preismodell zu finden?
In Aachen wurden zur Beantwortung dieser Frage zwei ausführliche Gutachten erstellt, die die gesamte Parkraumsituation der Stadt und in den einzelnen Quartieren analysiert haben.

Die Gutachten beinhalten valide Daten für ganz Aachen und eine Bewertungsmatrix, die es der Verwaltung ermöglicht, die Parkraumsituation in einem Viertel umfänglich zu bewerten. Dabei wird neben dem Parken auch die Aufenthaltsqualität in den Blick genommen, das Grün im Viertel, kurz: alles, was ein Quartier lebenswert macht.

„Um das umzusetzen, müssen Parkflächen reduziert und gebündelt werden“, betont auch Jan van den Hurk, mobilitätspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig wollen wir das Angebot im öffentlichen Nahverkehr massiv verbessern – auch dafür sollen die Einnahmen aus den höheren Bewohnerparkgebühren verwendet werden.“

Nachdem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Neuregelung der Parkgebühren in anderen Städten für unzulässig erklärt hatte, musste auch der Vorschlag für Aachen noch einmal überarbeitet werden. Die grün-rote Koalition hat daher als Alternative ein neues Modell entwickelt, das im Mobilitätsausschuss am 24.08. mit den Stimmen von Grünen, SPD, LINKE und Zukunft beschlossen wurde.

Die Formel: Pro Quadratmeter Gesamtfläche eines PKW fallen dann jährlich 30€ Gebühren an. Für einen Smart sind das etwa 134€ pro Jahr, für einen VW Golf 230€ und für einen BMW X7 312€.

Eine soziale Rabattierung erlaubt die Straßenverkehrsordnung aktuell leider nicht. Daher wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, für Inhaber*innen des Aachen-Passes, Wohngeldempfänger*innen und für Schwerbehinderte mit entsprechenden Merkzeichen, ein Mobilitätsbudget zur Verfügung zu stellen, um damit alle Mobilitätsangebote in der moVA-App kostenfrei zu nutzen (Bus und Bahn, Velocity-Bikes, E-Scooter, Car Sharing). Das Mobilitätsbudget soll unabhängig davon gelten, ob man ein Auto besitzt oder in einer Bewohnerparkzone wohnt.

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