Ratsantrag 05 /2026
die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit eines zentralen, öffentlich zugänglichen Feuerwerks, einer Drohnenshow oder einer vergleichbaren Alternative ab dem Jahreswechsel 2026/27 zu prüfen und eine entsprechende Beschlussvorlage zu erstellen.
Die Vorlage soll Vorschläge für mögliche Standorte und Größe der Veranstaltung, auch als Variante für einzelne Bezirke (vgl. Stadtglühen) sowie ein Sicherheitskonzept enthalten. Ebenfalls soll eine mögliche Kooperation mit den Hochschulen oder externen Partnern geprüft und entstehende Kosten dargestellt werden.
Die Vorlage soll darüber hinaus prüfen, ob privates Feuerwerk an besonderen Orten im Stadtgebiet rechtssicher eingeschränkt werden kann, um Feinstaubbelastungen, Lärm, Sicherheitsrisiken und Retraumatisierungen zu minimieren.
Begründung
Mit Blick auf bundesweite Entwicklungen, aus denen sich ein grundsätzliches Verbot von privatem Feuerwerk nicht ausschließen lässt, ist es sinnvoll den Bürger*innen der Stadt Aachen frühzeitig eine dem Rahmen angemessene Alternative anzubieten. Eine zentrale, öffentliche Silvestershow zieht Besucher*innen an und stärkt gleichzeitig die Sicherheit der Menschen, die am Silvesterabend in der Stadt unterwegs sind.
Die negativen Effekte von privatem Feuerwerk unter Umwelt-, Gesundheits-, Lärm-, Brand- und Tierschutzgesichtspunkten sind allseits bekannt. Eine spektakuläre, zentrale Show kann (unabhängig vom grundsätzlichen Verbot) bei gleichzeitiger Reduzierung von privatem Feuerwerk dazu beitragen, Risiken und Emissionen deutlich zu reduzieren. Für eine zentrale Veranstaltung kann außerdem ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden, das die Arbeit von Polizei und Ordnungsamt erleichtert.
Für Aachen als Hochschulstandort wäre eine innovative Drohnenshow – möglicherweise in Kooperation mit den Aachener Hochschulen – ein besonderes Highlight. Zusätzlich dazu sind die positiven Effekte auf Umwelt und Gesundheit bei einer Laser- oder Drohnenshow noch höher, da lokal nahezu keine Lärm- und Schadstoffemissionen entstehen.
Besonders schützenswert sind nicht nur historische Gebäude, sondern auch Menschen und Tiere.
Neben dem bestehenden Schutz der Innenstadt sollte daher geprüft werden, weitere besonders vulnerable Gebiete vor privatem Feuerwerk freizuhalten. Hierzu können neben konkreter Festlegung des Begriffs „unmittelbare Nähe“ zu besonderen Gebäuden (z.B. Kirchen) und Krankenhäusern beispielsweise auch Zonen um Naturschutzgebiete (vgl. Lüneburg) oder den Aachener Tierpark (vgl. Krefeld / Duisburg) zählen.
| Fynn Hangarter Ratsherr | Carsten Schaadt Fraktionssprecher |